Die Eidgenössische Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ fordert die Änderung der Bundesverfassung, um ein Widerspruchsrecht für Organspenden einzuführen. Bisher ist eine Transplantation ist nur möglich wenn der/die Spender*in dieser vor ihrem Tod explizit zugestimmt hat. Die vorgeschlagene Widerspruchslösung provoziert eine Debatte rund um Zustimmung von Verstorbenen und Angehörigen, sowie zur Autonomie von Entscheidungen. Kann eine implizite oder stillschweigende Zustimmung zur Organspende angenommen werden? Inwiefern, falls überhaupt, dürfen wir Menschen zwingen sich in dieser Frage zu entscheiden? Welche Rolle spielen hier unsere Rechte auf personale Autonomie und körperliche Integrität? Gelten diese auch für Hirntote? Ziel der Podiumsdiskussion ist es verschiedene Positionen zu diesen Fragen aus der Perspektive von Philosophie, Recht und Praxis zu beleuchten.